
Im Saarland gibt es seit 2026 wieder eine landesweite Förderung für Lastenräder und Lastenpedelecs. Das Programm richtet sich allerdings nicht an Privatpersonen, sondern vor allem an Kommunen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und weitere juristische Personen.
Unternehmen und freiberuflich Tätige können außerdem unter bestimmten Voraussetzungen die bundesweite Förderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder beantragen. Eine eigenständige kommunale Kaufprämie für private Lastenräder lässt sich derzeit im Saarland nicht verlässlich nachweisen.
Förderprogramme und verfügbare Haushaltsmittel können kurzfristig geändert werden. Informiere dich deshalb immer vor der Bestellung direkt beim jeweiligen Fördergeber über den aktuellen Stand.
- Landesweite Lastenrad-Förderung im Saarland
- Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
- Kommunale Lastenrad-Förderungen im Saarland
- Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Landesweite Lastenrad-Förderung im Saarland
Das Saarland unterstützt seit 2026 über die Förderrichtlinie „Nachhaltige Mobilität im Saarland – Teil Förderung des Rad- und Fußverkehrs“, kurz NMOB Rad-Fuß, wieder die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs.
Die aktuelle Richtlinie trat am 17. November 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich bis zum 17. November 2030. Förderanträge können in jedem Jahr vom 1. Januar bis spätestens zum 30. September eingereicht werden. Im letzten Förderjahr 2030 gilt eine verkürzte Frist bis zum 31. Mai 2030.
Wer kann die Förderung beantragen?
Welche Organisationen antragsberechtigt sind, hängt teilweise von der jeweiligen Fördermaßnahme ab. Zum Kreis der möglichen Antragsteller gehören insbesondere:
- Gemeinden, Städte und Landkreise sowie der Regionalverband Saarbrücken,
- Bildungseinrichtungen beziehungsweise deren Träger,
- gemeinnützige Unternehmen,
- kommunale Zweckverbände,
- Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
- eingetragene, nicht wirtschaftlich tätige Vereine,
- weitere juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Privatpersonen sind über die aktuelle Förderrichtlinie ausdrücklich nicht mehr antragsberechtigt. Anders als im früheren Programm können private Haushalte daher keinen Zuschuss für den Kauf eines Lastenrades oder Lastenpedelecs erhalten.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Anschaffung eines Lastenfahrrades oder Lastenpedelecs werden 25 Prozent des förderfähigen Anschaffungspreises bezuschusst.
- Lastenfahrrad ohne elektrische Unterstützung: maximal 500 Euro
- Lastenpedelec: maximal 1.000 Euro
Der Anschaffungspreis kann einschließlich Mehrwertsteuer berücksichtigt werden, sofern der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Welche Lastenräder werden gefördert?
Das Lastenrad muss bereits in seiner serienmäßigen Standardausführung für den Transport von Personen oder Gütern geeignet sein. Die Transporteinrichtung muss fest und unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sein. Angemessene Ladeflächen oder fest verbaute Ladevorrichtungen müssen vorhanden sein.
Bei einem Lastenpedelec darf die elektrische Tretunterstützung höchstens bis 25 Kilometer pro Stunde wirken. S-Lastenpedelecs mit einer Unterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde sind nicht förderfähig.
Die geförderten Fahrzeuge dürfen nicht privat genutzt werden. Auch die Anschaffung für eine anschließende entgeltliche Vermietung, einen kommerziellen Leihservice oder ein Sharing-Angebot ist nach der aktuellen Richtlinie ausgeschlossen.
Antrag vor der Bestellung stellen
Das Vorhaben darf grundsätzlich erst nach der Bewilligung und dem Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Bereits die Bestellung des Lastenrades oder der Abschluss eines Liefer- beziehungsweise Kaufvertrags gilt als Vorhabenbeginn.
In begründeten Ausnahmefällen kann ein vorzeitiger Vorhabenbeginn schriftlich beantragt werden. Ohne eine entsprechende schriftliche Genehmigung führt eine vorzeitige Bestellung zum Verlust der Fördermöglichkeit.
Die Anträge werden derzeit in digitaler Form beim Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eingereicht. Maßgeblich sind die aktuelle Förderrichtlinie, das Antragsformular und die verfügbaren Haushaltsmittel.
Übersicht der Radverkehrsförderung im Saarland
Antragsunterlagen zur Förderung
Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder
Private Unternehmen, Genossenschaften und freiberuflich Tätige können unter bestimmten Voraussetzungen die E-Lastenfahrrad-Förderung des Bundes nutzen. Gefördert werden fabrikneue E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger, die im gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr eingesetzt werden.
Der Zuschuss beträgt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben und maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder E-Lastenanhänger.
Privatpersonen können diese Bundesförderung nicht beantragen. Auch Fahrzeuge, die ausschließlich für private Einkäufe, den Arbeitsweg oder den privaten Personentransport verwendet werden, sind nicht förderfähig.
Das E-Lastenrad muss eine fest mit dem Fahrrad verbundene Transportvorrichtung besitzen und eine höhere Nutzlast als ein gewöhnliches Fahrrad aufnehmen können. Die elektrische Unterstützung darf eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt haben und muss spätestens bei 25 Kilometer pro Stunde enden.
Der Antrag muss vor der Bestellung, dem Kauf oder dem Abschluss eines verbindlichen Liefer- beziehungsweise Leistungsvertrags gestellt werden.
Alle Voraussetzungen, technischen Anforderungen und den Onlineantrag findest du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Kommunale Lastenrad-Förderungen im Saarland
Eine aktuell geöffnete, allgemein zugängliche kommunale Kaufprämie für private Lastenräder lässt sich im Saarland derzeit nicht verlässlich nachweisen.
Für Saarbrücken, Homburg, Neunkirchen, Saarlouis, St. Ingbert und weitere überprüfte Städte und Gemeinden konnte kein eigenes kommunales Förderprogramm gefunden werden, über das Privatpersonen aktuell einen Zuschuss zum Kauf eines Lastenrades beantragen können.
Die Kommunen fördern den Radverkehr teilweise über den Ausbau von Radwegen, Fahrradabstellanlagen, Ladestationen, Mobilitätskonzepte und zeitlich begrenzte Test- oder Leihangebote. Diese Maßnahmen sind jedoch nicht mit einer Kaufprämie für ein eigenes Lastenrad gleichzusetzen.
Lastenrad-Förderung in Saarbrücken
Die Landeshauptstadt Saarbrücken bietet derzeit keine eigene allgemeine Kaufprämie für Lastenräder oder E-Lastenräder an.
Die Stadt verbessert den Radverkehr unter anderem durch den Ausbau des Radverkehrsnetzes, neue Abstellanlagen und weitere Maßnahmen des Verkehrsentwicklungsplans. Zuschüsse zum individuellen Kauf eines Lastenrades sind darin aktuell nicht vorgesehen.
Informationen zum Radverkehr in Saarbrücken
Lastenrad-Förderung in Homburg
Auch in Homburg lässt sich derzeit keine kommunale Kaufprämie für private oder gewerblich genutzte Lastenräder belegen.
Die Stadt setzt verschiedene geförderte Maßnahmen für den Radverkehr um, darunter Fahrradabstellanlagen und Ladeeinrichtungen an öffentlichen Einrichtungen. Dabei handelt es sich jedoch um Infrastrukturprojekte und nicht um Zuschüsse für den individuellen Fahrzeugkauf.
Aktuell geförderte Maßnahmen der Stadt Homburg
Lastenrad-Förderung in Neunkirchen
Für die Kreisstadt Neunkirchen ist derzeit ebenfalls keine eigene Lastenrad-Kaufprämie veröffentlicht.
Neunkirchen entwickelt den Radverkehr auf Grundlage eines kommunalen Radverkehrskonzeptes weiter. Ein Zuschuss zum privaten Kauf eines Lastenrades gehört aktuell jedoch nicht zu den veröffentlichten Angeboten.
Radverkehrskonzept der Kreisstadt Neunkirchen
Lastenrad-Förderung in Saarlouis
Die Kreisstadt Saarlouis bietet derzeit keine allgemein zugängliche Kaufprämie für Lastenräder an.
Zu den kommunalen Maßnahmen gehören unter anderem Radverkehrsanlagen, sichere Fahrradabstellmöglichkeiten, Fahrradboxen und E-Bike-Ladestationen. Eine finanzielle Unterstützung für den Kauf eines eigenen Lastenrades ist aktuell nicht veröffentlicht.
Radverkehrsmaßnahmen und Angebote der Stadt Saarlouis
Lastenrad-Förderung in St. Ingbert
Auch für St. Ingbert lässt sich derzeit keine kommunale Kaufprämie für Lastenräder nachweisen.
Die Stadt hat in der Vergangenheit zeitlich begrenzte Lastenrad-Test- und Verleihangebote durchgeführt. Solche Angebote ersetzen jedoch keine Förderung beim Kauf eines eigenen Lastenrades. Da Verfügbarkeit und Laufzeit wechseln können, solltest du dich bei Interesse direkt bei der Stadt oder der Biosphären-VHS erkundigen.
Informationen zum Lastenrad-Testangebot in St. Ingbert
Wichtige Hinweise zur Lastenrad-Förderung
Die saarländische Landesförderung und die Bundesförderung richten sich an unterschiedliche Antragsteller und stellen unterschiedliche Anforderungen an die Nutzung des Lastenrades.
- Prüfe vor der Bestellung, ob du oder deine Organisation antragsberechtigt bist.
- Beachte, dass Privatpersonen die aktuelle saarländische Landesförderung nicht beantragen können.
- Stelle den Antrag vor der Bestellung beziehungsweise dem Abschluss eines Kaufvertrags.
- Beginne das Vorhaben erst nach dem Förderbescheid oder einer schriftlich genehmigten Ausnahme.
- Prüfe, ob das Lastenrad ausschließlich für den förderfähigen institutionellen oder gewerblichen Zweck genutzt wird.
- Beachte, dass eine private Nutzung im saarländischen Landesprogramm ausgeschlossen ist.
- Prüfe die technischen Anforderungen an Transporteinrichtung, Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit.
- Bewahre Angebot, technische Daten, Förderbescheid, Rechnung und Zahlungsnachweise auf.
- Beachte die jährliche Antragsfrist des saarländischen Programms bis zum 30. September.
- Prüfe vorab, ob eine Kombination mit anderen Zuschüssen zulässig ist.
Ist deine Stadt oder Gemeinde nicht aufgeführt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass dort künftig keine Förderung angeboten wird. Kommunale Programme können nach neuen Haushaltsbeschlüssen kurzfristig aufgelegt werden. Eine direkte Nachfrage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie beim örtlichen Energieversorger kann sich daher lohnen.
Zuletzt inhaltlich geprüft: Juli 2026.
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